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eVB in Hamburg - zweiter Akt - elektronische Versicherungsbestätigung

waldorf Mittwoch, 19. März 2008

Der LBV Hamburg hat besondere Regelungen bei der Verwendung von elektronischen Versicherungsbestätigungen herausgebracht:

:arrow: fhh.hamburg.de/stadt/Aktu…

Wichtig: Immer noch wird zusätzlich zur eVB Nummer mindestens die Versicherer Nummer benötigt!

2 Kommentare zu “eVB in Hamburg - zweiter Akt - elektronische Versicherungsbestätigung”

  1. waldorfam Montag, 31. März 2008 um 21:27 Uhr

    Übergangsweise werden in HH Mitte noch bis 30.04. die alten VB anerkannt. Eventuell aber nicht in Harburg und Bergedorf. :-(

  2. waldorfam Dienstag, 1. April 2008 um 15:40 Uhr

    Das war eine Scheisshausparole von einem Sachbearbeiter in Mitte. Nix is. Ab 1.4. ist Sense mit den alten VB. Nur noch eVB und Vers.Nr.

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