Datenschutz & Haftung
waldorf Mittwoch, 19. September 2007
Datenschutzerklärung
Hiermit erkläre ich alle Daten die bei der Betrachtung dieser Seiten und Nutzung der auf diesen Seiten angebotenen Dienste anfallen für geschützt.
* Kekse werden meines Wissens nur verwendet um das gewählte Design beim nächsten Besuch wieder zu verwenden.
** Desweiteren speicher ich die IP Adressen für einen Zeitraum von 20 Tagen. Diese nutze ich lediglich aus statistischen Gründen. Was mein Provider im Hintergrund für Statistiken anfertigt, mir oder anderen zur Verfügung stellt, weiss ich nicht.
Ich bin natürlich als Bürger gerne bereit der Aufforderung laut Telemediengesetzes folge zu leisten und eine bereits vorbereitete Seite zu veröffentlichen. Das allerdings erst wenn sich auch die daran beteiligten Politiker daran halten. Sucht doch einmal die Datenschutzverklärung auf folgenden Seiten:
- Angela Merkel (CDU)
- Wolfgang Schäuble (CDU/CSU)
- Norbert Lammert (CDU/CSU)
- Wolfgang Thierse (SPD)
- Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
- Susanne Kastner (SPD)
- Hermann Otto Solms (FDP)
- Petra Pau (DIE LINKE)
- Katrin Göring-Eckardt (B90 / DIE GRÜNEN)
* Theme gewechselt. Cookies werden nicht mehr angelegt.
** IP Speicherung im STATZ plugin deaktiviert.
Haftungsausschluss
Nach langer Überlegung und Recherche verzichte ich auf einen formellen oder typisierten Text in dem ich mich von Inhalten verlinkter Seiten distanziere, da in Deutschland und seinem Rechtssystem ohnehin alles in Gesetzen geregelt ist. Die aktuelle Rechtsprechung macht ohnehin aus einem Haftungsausschluss einen Haftungsausschuss.
Vielmehr weise ich darauf hin das ich von meinem Recht auf Meinungsäusserung gebrauch mache und auch nur für MEINE Meinung geradestehe.
Menschliches & Rechtliches
Auszug aus Wikipedia:
Die Meinungsfreiheit ist das in einem demokratischen Rechtsstaat gewährleistete subjektive Recht auf freie Meinungsäußerung durch Ton, Schrift oder Verhalten. Sie ist damit weit mehr als die Freie Rede. Sie ist als Grund- und Menschenrecht historisch gegen die Staatsgewalt gerichtet.
Sie soll historisch verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung verhindert oder beeinträchtigt wird. In der neueren Lehre und Rechtsprechung wird aber anerkannt, dass Beeinträchtigungen der Meinungsäußerungsfreiheit nicht nur vom Staat, sondern auch von Dritten ausgehen können, z. B. vom Arbeitgeber oder anderen Institutionen mit vorhandenen Druckmitteln.
Im Unterschied zu einer Diktatur sind der Staatsgewalt in einer Demokratie die Mittel der vorgängigen Zensur außer in bestimmten Fällen (z. B. für Armeeangehörige) verboten. Repression, d. h. Sanktionen nach erfolgter Meinungsäußerung, ist nur zum Schutze höher- und gleichrangiger anderer Güter erlaubt, aber nur auf der Basis eines ausreichend die Einschränkung detaillierenden rechtmäßig verabschiedeten Gesetzes.…
Für die Mitgliedstaaten des Europarats schafft Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention einen Mindeststandard für die Meinungsfreiheit.
Innerhalb der Europäischen Union ist die Meinungs- und Informationsfreiheit in Artikel 11 der Charta der Grundrechte geregelt.
Die UNO regelt die Meinungsfreiheit im Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
Artikel 5 (verkürzt)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt.Die Bedeutung dieses Grundrechtes wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung konkretisiert und unterstrichen. So heißt es in dem Lüth-Urteil von 1958: „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend.“ (BVerfGE 7, 198-230 – Lüth).
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